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Verhinderungspflege in Essen – Entlastung für Angehörige

Wenn die private Pflegeperson ausfällt, sind wir für Sie da. Sichern Sie sich Ihre wohlverdiente Auszeit mit der Ersatzpflege.

Einen geliebten Menschen zu Hause zu pflegen, ist eine erfüllende, aber auch eine physisch und psychisch extrem fordernde Aufgabe. Niemand kann an 365 Tagen im Jahr ohne Pause da sein. Genau für solche Fälle hat der Gesetzgeber die sogenannte Verhinderungspflege (Ersatzpflege) geschaffen. Fällt die Pflegeperson wegen Krankheit, Urlaub oder Erschöpfung aus, springt Brahim's Pflegedienst zuverlässig in Essen und Umgebung ein.

Was ist die Verhinderungspflege?

Wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend verhindert ist, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflegekraft. Die Ersatzpflege findet im eigenen Zuhause des Pflegebedürftigen statt, sodass dieser nicht in ein Pflegeheim umziehen muss, sondern in seiner vertrauten Umgebung bleiben kann. Wir übernehmen in dieser Zeit alle vereinbarten Leistungen der Grundpflege, Hauswirtschaft oder Betreuung.

Für wen ist die Verhinderungspflege geeignet (Voraussetzungen)?

Um den gesetzlichen Anspruch auf Verhinderungspflege gegenüber der Pflegekasse geltend zu machen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Pflegegrad vorhanden: Der Pflegebedürftige muss mindestens Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 haben (bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch).
  • Häusliche Pflege: Die pflegebedürftige Person wird zu Hause gepflegt.
  • Vorpflegezeit (WICHTIG): Die Pflegeperson muss den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Inanspruchnahme mindestens sechs Monate lang in seiner häuslichen Umgebung gepflegt haben. (Hinweis: Für bestimmte Patientengruppen gelten Ausnahmen durch neuere gesetzliche Regelungen, fragen Sie uns dazu gerne.)
  • Verhinderungsgrund: Die private Pflegeperson ist durch Urlaub, Krankheit, Erholung oder andere Gründe (auch stundenweise) verhindert.

Dauer und Kostenübernahme

Hinweis zur Kostenübernahme: Welche Leistungen und Budgets übernommen werden, hängt von der aktuellen Gesetzeslage, dem Pflegegrad und der individuellen Genehmigung durch die Pflegekasse ab.

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der Verhinderungspflege für bis zu 6 Wochen (42 Tage) pro Kalenderjahr. Dafür steht aktuell ein Budget von bis zu 1.612 Euro zur Verfügung.

Zusätzlicher Puffer: Wenn Sie die Leistungen der Kurzzeitpflege im Kalenderjahr nicht oder nur teilweise nutzen, können Sie bis zu 50 % dieses Budgets (also 806 Euro) zusätzlich für die Verhinderungspflege einsetzen. Somit stehen Ihnen jährlich maximal bis zu 2.418 Euro für die Verhinderungspflege zur Verfügung.

Stundenweise Verhinderungspflege (unter 8 Stunden)

Ein großer Vorteil für pflegende Angehörige: Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise genutzt werden, beispielsweise wenn Sie einen Arzttermin haben, zum Einkaufen müssen oder einfach einen Nachmittag für sich brauchen. Sind Sie weniger als 8 Stunden am Tag verhindert, werden Ihnen diese Tage nicht von den 42 Kalendertagen abgezogen, sondern nur von dem finanziellen Budget (1.612 Euro / 2.418 Euro) abgebucht. Außerdem wird das Pflegegeld bei einer stundenweisen Verhinderung nicht gekürzt.

Beantragung: Wir helfen Ihnen!

Viele Angehörige zögern, Leistungen der Pflegekasse in Anspruch zu nehmen, weil sie den bürokratischen Aufwand fürchten. Das müssen Sie nicht!

  1. Sie kontaktieren uns und wir besprechen, in welchem Umfang Sie entlastet werden möchten.
  2. Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen des Antrags auf Verhinderungspflege bei Ihrer Pflegekasse.
  3. Sobald der Antrag genehmigt ist, rechnen wir unsere Leistungen unkompliziert direkt mit der Pflegekasse über das dafür vorgesehene Budget ab.

Sichern Sie sich Ihre Auszeit und laden Sie Ihre eigenen Batterien wieder auf – Ihr Angehöriger ist bei unserem Pflegedienst in sicheren Händen!


Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Verhinderungspflege

Wird das Pflegegeld während der Verhinderungspflege weitergezahlt?

Bei einer tageweisen Inanspruchnahme (mehr als 8 Stunden am Tag) wird das Pflegegeld für die Dauer der Ersatzpflege um 50 % gekürzt. Der erste und der letzte Tag der Verhinderungspflege gelten jedoch als Ausnahmetage und werden voll bezahlt. Nutzen Sie die Ersatzpflege nur stundenweise (unter 8 Stunden pro Tag), wird das Pflegegeld zu 100 % in voller Höhe weitergezahlt.

Muss ich im Voraus planen oder kann Verhinderungspflege auch kurzfristig stattfinden?

Sie können die Verhinderungspflege im Voraus planen (z.B. für einen Sommerurlaub). Fällt die Pflegeperson jedoch plötzlich krankheitsbedingt aus, kann die Ersatzpflege auch sehr kurzfristig und ohne Vorankündigung in Anspruch genommen werden. Den Antrag kann man in solchen Fällen oft noch nachreichen.

Können auch andere Verwandte die Verhinderungspflege übernehmen?

Ja, allerdings gibt es starke finanzielle Einschränkungen, wenn die Ersatzpflege durch nahe Verwandte (bis zum 2. Grad verschwägert oder verwandt) übernommen wird. In diesem Fall zahlt die Kasse oft nur den Betrag, der dem Pflegegeld entspricht (plus evtl. nachgewiesene Kosten). Übernimmt hingegen ein zugelassener ambulanter Pflegedienst wie Brahim's Pflegedienst die Pflege, steht das volle Budget von bis zu 2.418 Euro zur Verfügung.