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Hauswirtschaftliche Hilfe in Essen – Unterstützung im Alltag

Wir sorgen dafür, dass Ihr Zuhause sauber und ordentlich bleibt, auch wenn Ihnen alltägliche Handgriffe schwerfallen.

Ein gepflegtes Zuhause ist ein wichtiger Faktor für das eigene Wohlbefinden. Wenn die Hausarbeit aufgrund von Alter, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit zur unüberwindbaren Belastung wird, sind wir für Sie da. Brahim's Pflegedienst bietet in Essen umfassende hauswirtschaftliche Hilfe an, die Sie im Alltag spürbar entlastet und Ihnen hilft, solange wie möglich in Ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben.

Unsere Leistungen in der Hauswirtschaft

Unsere zuverlässigen und diskreten Mitarbeiter übernehmen Aufgaben, die im Haushalt anfallen, nach Ihren persönlichen Wünschen und Vorgaben. Zu unseren konkreten hauswirtschaftlichen Leistungen gehören:

  • Reinigung der Wohnung: Saugen, Wischen, Staubputzen, Reinigen von Bad und Toilette sowie der Küche. Wir sorgen für eine saubere und hygienische Umgebung.
  • Wäschepflege: Waschen, Aufhängen, Bügeln und das Einräumen der Wäsche in den Schrank.
  • Einkaufen und Besorgungen: Gemeinsames Einkaufen gehen oder die Erledigung des Wocheneinkaufs nach Ihrer Einkaufsliste. Wir übernehmen auch den Transport schwerer Einkäufe und räumen diese für Sie ein. Auch Apothekengänge oder das Einholen von Rezepten beim Hausarzt gehören dazu.
  • Mahlzeiten zubereiten: Aufwärmen oder Zubereiten von einfachen, mundgerechten Mahlzeiten in Ihrer Küche. (Die Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme fällt hingegen unter die Grundpflege).
  • Müllentsorgung und Kehrwoche: Das Rausbringen von Mülltonnen oder die Erledigung der kleinen Kehrwoche.

Für wen ist die hauswirtschaftliche Hilfe geeignet?

Unser Angebot richtet sich an alle Menschen in Essen, die Unterstützung im häuslichen Umfeld benötigen. Besonders häufig wird die hauswirtschaftliche Hilfe von Senioren in Anspruch genommen, für die körperliche Arbeit zu anstrengend geworden ist, oder von pflegebedürftigen Menschen. Auch pflegende Angehörige nutzen unseren Service oft zur eigenen Entlastung, um die wertvolle Zeit beim Angehörigen nicht mit Putzen verbringen zu müssen.

Ablauf: Individuell und flexibel

Bei einem unverbindlichen Hausbesuch besprechen wir genau, welche Tätigkeiten wir übernehmen sollen und in welchem Rhythmus Sie unsere Unterstützung benötigen. Ob einmal wöchentlich für den großen Hausputz und Einkauf, oder mehrmals pro Woche für kleinere Handgriffe – wir richten uns nach Ihrem Bedarf.

Kosten und Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Hinweis zur Kostenübernahme: Welche Leistungen übernommen werden, hängt von Ihrem festgestellten Pflegegrad und dem Entlastungsbetrag ab.

Wenn Sie einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) haben, steht Ihnen monatlich der sogenannte Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro zu. Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann unter anderem für Angebote zur Unterstützung im Alltag, wozu die hauswirtschaftliche Hilfe zählt, eingesetzt werden.

Alternativ oder zusätzlich können hauswirtschaftliche Leistungen bei Vorliegen der Pflegegrade 2 bis 5 auch über die normalen Pflegesachleistungen (die auch für die Grundpflege genutzt werden) oder über die Verhinderungspflege abgerechnet werden, falls das Budget des Entlastungsbetrags nicht ausreicht.

Als anerkannter Pflegedienst in Nordrhein-Westfalen sind wir berechtigt, unsere hauswirtschaftlichen Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse abzurechnen. Selbstverständlich können Sie unsere Hilfe auch jederzeit als Selbstzahler (Privatleistung) ohne Pflegegrad in Anspruch nehmen. Wir beraten Sie gerne zu den Finanzierungsmöglichkeiten.


Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Hauswirtschaft

Muss ich Reinigungsmittel selbst zur Verfügung stellen?

Ja, unsere Mitarbeiter arbeiten in der Regel mit Ihren eigenen, gewohnten Reinigungsmitteln, Schwämmen und Putzgeräten (Staubsauger, Wischer). So stellen wir sicher, dass nur Produkte verwendet werden, die Sie mögen und vertragen (z.B. bei Allergien).

Kann der Entlastungsbetrag (125 Euro) angespart werden?

Ja! Wenn Sie die 125 Euro in einem Monat nicht oder nicht vollständig verbrauchen, verfallen diese nicht sofort, sondern werden in die Folgemonate übertragen. Angesparte Beträge aus einem Kalenderjahr können sogar noch bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.

Kann ich den Pflegedienst auch für den Fensterputz beauftragen?

Normale hauswirtschaftliche Tätigkeiten decken die Unterhaltsreinigung ab. Für schwere oder spezialisierte Reinigungsarbeiten, wie einen aufwendigen Frühjahrsputz oder das professionelle Fensterputzen von großen Glasfronten, raten wir meist zur Beauftragung spezieller Gebäudereinigungsfirmen. Normale, gut erreichbare Fenster können nach Absprache im Rahmen der Hauswirtschaft gereinigt werden. Sprechen Sie uns einfach an!