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Behandlungspflege in Essen – Medizinische Versorgung zu Hause

Wir führen ärztlich verordnete Pflegemaßnahmen fachgerecht bei Ihnen zu Hause durch, um Krankenhausaufenthalte zu vermeiden oder zu verkürzen.

Nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei schweren chronischen Erkrankungen ist oft eine medizinische Überwachung und Versorgung in den eigenen vier Wänden notwendig. Die sogenannte häusliche Krankenpflege (Behandlungspflege) stellt sicher, dass Ihre ärztliche Therapie professionell weitergeführt wird. Unsere examinierten Pflegekräfte übernehmen diese verantwortungsvollen Aufgaben zuverlässig und behutsam.

Was gehört zur medizinischen Behandlungspflege?

Die Behandlungspflege umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, die von einem Arzt verordnet werden müssen. Sie darf nur von examiniertem Pflegefachpersonal (Krankenschwestern, Krankenpflegern oder Altenpflegern) durchgeführt werden. Zu unseren häufigsten Leistungen in Essen gehören:

  • Medikamentengabe: Richten der Medikamente im Wochendispenser, Überwachung der korrekten Einnahme (auch Augentropfen oder Salben) zur Sicherstellung der ärztlichen Therapie.
  • Injektionen: Verabreichung von subkutanen (s.c.) oder intramuskulären (i.m.) Spritzen, beispielsweise Insulin bei Diabetes oder Thrombosespritzen nach Operationen.
  • Wundversorgung: Fachgerechter Verbandswechsel und professionelle Versorgung von chronischen und akuten Wunden (z.B. offenes Bein, Dekubitus, OP-Wunden) nach modernen Wundheilungsstandards.
  • Vitalzeichenkontrolle: Regelmäßige Messung und Dokumentation von Blutdruck, Puls, Blutzucker und Körpertemperatur.
  • Kompressionstherapie: An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen ab Kompressionsklasse II (Klasse 2) sowie das Anlegen von Kompressionsverbänden.
  • Stoma- und Katheterversorgung: Wechsel und Pflege von Blasenkathetern, Stomaanlagen und künstlichen Ausgängen.

Für wen ist die Behandlungspflege geeignet?

Die Leistung richtet sich an Patienten, bei denen eine medizinische Versorgung zu Hause erforderlich ist, um das Ziel der ärztlichen Behandlung zu sichern (Sicherungspflege) oder um eine Krankenhausbehandlung zu vermeiden bzw. zu verkürzen (Krankenhausvermeidungspflege). Im Gegensatz zur Grundpflege ist hierfür kein anerkannter Pflegegrad notwendig.

Ablauf: Von der Verordnung zur Pflege

Damit wir tätig werden können, benötigen Sie eine Verordnung häuslicher Krankenpflege (Muster 12) von Ihrem Hausarzt oder dem behandelnden Krankenhausarzt.

  1. Ärztliche Verordnung: Ihr Arzt stellt die Verordnung aus. Dort ist genau vermerkt, welche Leistung wie oft durchgeführt werden soll.
  2. Kontaktaufnahme: Sie übergeben uns die Verordnung. Rufen Sie uns dazu einfach an.
  3. Genehmigung: Wir reichen die Verordnung für Sie bei Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung ein.
  4. Versorgung: Wir starten umgehend mit der fachgerechten medizinischen Versorgung bei Ihnen zu Hause.

Kosten und Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Hinweis zur Kostenübernahme: Welche Leistungen übernommen werden, hängt von einer gültigen ärztlichen Verordnung und der individuellen Genehmigung durch Ihre Krankenkasse ab.

Da es sich bei der Behandlungspflege um eine medizinische Leistung handelt, ist nicht die Pflegekasse, sondern Ihre Krankenkasse (SGB V) der Kostenträger. Sofern die Krankenkasse die Verordnung genehmigt, rechnet unser Pflegedienst die Kosten direkt mit der Kasse ab. Für volljährige Patienten fällt in der Regel die gesetzliche Zuzahlung (10% der Kosten plus 10 Euro je Verordnung, beschränkt auf maximal 28 Tage pro Jahr) an, sofern Sie nicht durch die Krankenkasse von Zuzahlungen befreit sind. Wir klären Sie im Vorfeld transparent über mögliche Kosten auf.


Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Behandlungspflege

Brauche ich einen Pflegegrad für die Behandlungspflege?

Nein. Die Behandlungspflege ist eine Leistung der Krankenversicherung, nicht der Pflegeversicherung. Entscheidend ist allein, dass ein Arzt die Notwendigkeit feststellt und eine entsprechende Verordnung ausstellt.

Was mache ich, wenn die Krankenkasse die Verordnung ablehnt?

Sollte die Krankenkasse eine Leistung ablehnen, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Wir unterstützen Sie gerne mit unserer Erfahrung bei der Kommunikation mit Arzt und Kasse. Selbstverständlich können Sie medizinische Pflegeleistungen auch jederzeit als Privatleistung (Selbstzahler) in Anspruch nehmen.

Können Grund- und Behandlungspflege kombiniert werden?

Ja, sehr häufig sogar. Wenn Sie beispielsweise einen Pflegegrad haben und bei der täglichen Körperpflege (Grundpflege) Hilfe benötigen, aber auch Insulinspritzen (Behandlungspflege) verordnet bekommen haben, bündeln wir diese Leistungen für Sie in einem Hausbesuch. Die Abrechnung erfolgt dann getrennt über die Pflegekasse und die Krankenkasse.